Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 380 v. H.
für die Grundstücke (B) 380 v. H.
Gewerbesteuer
380 v. H.